Antrag der Gruppe UWG/ Grüne auf Überprüfung der gemeindeeigenen Feldwegränder im Rat der Gemeinde Salzhausen 1. Januar 20234. September 2024 Das niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat in seinem Aktionsprogramm, das die Verhandlungen zum sogenannten „Niedersächsischen Weg“ umsetzt, festgeschrieben: „Die Kommunen und sonstige öffentliche Stellen tragen dafür Sorge, dass die in ihrem Eigentum befindlichen Wegraine als wichtige Strukturen für Insekten der Agrarlandschaft in die Biotopvernetzung einbezogen werden und eine insektenangepasste Pflegenutzung umgesetzt wird. Sofern diese Wegeparzellen anderweitig genutzt werden, sollen die rechtmäßigen Zustände bzw. die eigentliche Funktion wiederhergestellt werden.“ Als Zeithorizont wird angegeben, dass dies bis 2027 erfolgen soll. Da diese Vorgabe eine sehr umfangreiche Aufgabe darstellt, beantragt die Gruppe UWG / Grüne schrittweise vorzugehen und mit der Feststellung und Kennzeichnung von Flächenüberpflügungen zu beginnen und Randflächen wieder in das Gemeindeeigentum zurückzuführen. Die Gruppe UWG / Grüne beantragt zunächst im Bereich Kreuzweg (Sandweg in der Feldmark zwischen Salzhausen u. Oelstorf) die Überpflügungen festzustellen. Der gemeindeeigene Wegbereich ist mit gespaltenen Eichenpfählen im Abstand von 30 – 50 m abzugrenzen. Die Spitze dieser Pfähle soll mit roter Farbe versehen werden. Nach der Feststellung des Ausmaßes der eventuellen Überpflügungen soll eine Beratung im Rat über den Umgang mit diesen Flächen stattfinden.