Anfrage der Gruppe Grüne/SPD bezüglich eines Entsiegelungskatasters 31. Dezember 202431. Dezember 2024 Nachhaltige Entwicklung: Entsiegelungskataster gemäß § 19 NKlimaG Seit dem 1. Januar 2024 ist der neue § 19 NKlimaG – Entsiegelungskataster in Kraft. Dieser verpflichtet alle Gemeinden und Samtgemeinden, bis zum 31. Dezember 2026 Flächen zu ermitteln, die für eine Entsiegelung geeignet sind. In diesem Zusammenhang haben wir die Samtgemeinde Hanstedt darum gebeten, uns in einer der nächsten Ausschuss- oder Samtgemeinderatssitzungen darüber zu informieren: Gibt es bereits Überlegungen, welche Flächen entsiegelt werden können? Wird das neue Gesetz bei der Erstellung von Siedlungskonzepten und Flächennutzungsplänen berücksichtigt? Erfolgt eine Beratung der Gliedgemeinden zu diesem Thema, insbesondere bei Bebauungsplänen? Die Entsiegelung von Flächen ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr Klimaschutz und einer nachhaltigen Entwicklung unserer Region. Wir freuen uns über einen offenen Austausch und zukunftsorientierte Lösungen.