Förderrichtlinie für Pflegemaßnahmen an Laubbäumen – Antrag der Gruppe UWG/ Grüne im im Rat der Gemeinde Salzhausen

In der Vergangenheit ist zunehmend ein Verschwinden alter Laubbäume auf Privatgrundstücken zu beobachten. Als Gründe werden von den Bürgern häufig die hohen Kosten für die Pflegemaßnahmen angeführt. Die Verkehrssicherungspflicht verordnet die Verantwortlichkeit bei den Grundstücksbesitzern, die eine Gefährdung durch herabfallende Baumteile auszuschließen haben. Leider führt dieser Umstand zusätzlich zum Verlorengehen von wichtigem Grün in den Ortschaften.

Um hier eine Entlastung für den einzelnen Bürger herbeizuführen, beantragt die Gruppe UWG/ Grüne die Bereitstellung von Geldern, die in Form eines Zuschusses für anfallende Pflegemaßnahmen an großen Laubbäumen im Privatbereich dem Bürger gezahlt werden. Im Rahmen einer Richtlinie kann die Höhe des Zuschusses pro Antragsteller und Jahr sowie die Voraussetzungen der Zahlung geregelt werden. Es soll das Ziel sein, alte Laubbäume zu bewahren, da sie nicht nur im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz eine wichtige Rolle übernehmen, sondern auch den prägenden Charakter eines Ortsbildes darstellen.

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