Antrag der Gruppe Grüne/SPD in der SG-Hanstedt auf Beantragung von Fördermitteln zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung 8. Juni 20234. Juni 2024 Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. So die klare Zielstellung im § 3 Abs. 2 des noch von der Regierungskoalition aus CDU und SPD verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetzes. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Wärmeversorgung unserer Gebäude auf neue Füße gestellt wird und ohne fossile Brennstoffe auskommt. Bei dem dafür erforderlichen Umbau der Wärmeversorgung sind die Kommunen ein zentraler Akteur. Die kommunale Wärmeplanung ist ein technologieoffener, langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Sie nimmt den Wärmebedarf sämtlicher öffentlicher Gebäude, sämtlicher gewerblich genutzter Gebäude und aller Wohngebäude und damit den gesamten Gebäudebestand in der Samtgemeinde in den Blick. Kommunale Wärmeplanung dient dazu, die beiden zentralen Fragen einer künftig klimaneutralen Wärmeversorgung zu beantworten: Welche ist die kosteneffizienteste Lösung für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Zukunft? Und mit welchen konkreten Maßnahmen können wir dieses Ziel erreichen? Nur wenn diese zentralen Fragen frühzeitig beantwortet wird, wird Investitionssicherheit für die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, für die Betriebe und für die Kommune selbst geschaffen. Gemäß § 20 Absatz 1 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes ist die kommunale Wärmeplanung für alle Ober- und Mittelzentren in Niedersachsen ab dem 01.01.2024 Pflicht. Für alle Kommunen, die nicht nach dem Niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm als Ober- oder Mittelzentren eingestuft sind, ist die Wärmeplanung bisher keine kommunale Pflichtaufgabe, gleichwohl ist sie auch hier sehr sinnvoll. Nach der Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung zu 90% förderfähig – für finanzschwache Kommunen sogar zu 100%, sofern der Förderantrag bis zum 31.12.2023 gestellt wird. Diese hervorragenden Förderbedingungen sollten wir nutzen und einen entsprechenden Förderantrag zügig auf den Weg bringen.