Antrag der Grünen im Samtgemeinderat Salzhausen zum Nachtnutzungsverbot von Mährobotern

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Erarbeitung einer kommunalen Satzung oder Verordnung, mit der der nächtliche Einsatz von Mährobotern untersagt wird.

Die fortschreitende Technologisierung im Garten hat zur Verbreitung von Mährobotern geführt, die eine effiziente und zeitsparende Lösung für die Rasenpflege bieten. Dennoch möchten wir auf die negativen Auswirkungen hinweisen, die der nächtliche Betrieb dieser Geräte auf die Tierwelt hat.

Die rotierenden Klingen der Mähroboter stellen eine erhebliche Gefahr für Tiere dar, die sich in den Grasflächen aufhalten. Besonders in der Dämmerung und Nacht sind viele Tiere aktiv, was das Risiko von Verletzungen oder sogar Todesfällen erhöht. Die Umweltverbände wie BUND und Nabu beklagen schwere Schnittverletzungen, u.a. bei Igeln. Die nachtaktiven Tiere rollen sich bei einer drohenden Gefahr im Vertrauen auf die abschreckende Wirkung ihrer Stacheln zusammen und werden von den Mährobotern schwer verletzt oder getötet. Auch für Amphibien wie Kröten, Eidechsen und Schleichen stellt der nächtliche Einsatz von Mährobotern eine Gefahr dar.

Nach der „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ des Bundes dürften Rasenmäher in der Zeit von abends 20.00 Uhr bis morgens 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden. Nach der Definition der genannten Verordnung ist ein Rasenmäher ein „handgeführtes oder anders sitzendgeführtes Gerät“. Da ein Mähroboter nicht geführt wird sondern selbständig fährt, gilt die Verordnung und damit das nächtliche Mähverbot nicht.

Trotz zum Teil anderslautender Versprechen der Hersteller erkennen Mähroboter die Tiere meistens nicht. Nach einer vom NABU auf seiner Homepage zitierten Untersuchung der Universität Aalborg aus dem Jahr 2022 hat keines von 18 getesteten Mähroboter-Modellen einen auf dem Rasen liegenden, kurz zuvor gestorbenen Igel als Hindernis erkannt – die meisten Geräte haben die Tiere überfahren und verstümmelt.

Das Recht zum Erlass kommunaler Satzungen und Verordnungen zum Schutz von Tieren oder von Natur und Umwelt ist unstrittig vorhanden und wird in anderen Bereichen vielfach von Kommunen angewandt: Etwa in Form einer Baumschutzsatzung zum Schutz von Bäumen oder in Form einer Verordnung zur Kastration von Katzen zur Vermeidung des Leids von „Streunerkatzen“. Daher kann es am Recht zum Erlass einer kommunalen Regelung eines nächtlichen Verbots des Einsatzes von Mährobotern zum Schutz unserer heimischen Tiere keinen Zweifel geben – auch wenn dieses Instrument bisher kaum angewendet wurde.