Antrag auf Einrichtung von insekten– und schmetterlingsfreundlichen Blühflächen im Seitenbereich von gemeindeeigenen Wirtschaftswegen im Zuge mit Seitenbereichspflegearbeiten 3. Juni 20214. September 2024 Die starke Abnahme der Insekten- und Schmetterlingspopulationen ist bekannt und als allgemeine Tatsache anerkannt. Als Reaktion darauf gibt es geförderte Programme, zur Anlage von Blühstreifen für die gefährdeten Arten. Die Fraktion der Grünen beantragt, an gemeindeeigenen Feldwegen auf Gemeindegrund den Streifen zwischen Weg und Ackerrand durch Abfräsen auszumagern und darauf insekten- und schmetterlingsfreundliche Saaten auszubringen. Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises empfiehlt, hierfür Regiosaatgut z.B. der Firma Saaten Zeller für Feldränder und Säume einzusetzen, das sich aus einer Vielzahl von heimischen Pflanzensamen zusammensetzt und einer Tiervielfalt Lebensräume bietet. Es wäre zu prüfen, ob hierzu eventuell geförderte Programme in Anspruch genommen werden können. Das Abfräsen des Ackerrandstreifens soll die durch Düngung sehr nährstoffreichen Bereiche abtragen und den Boden für die Einsaat vorbereiten. Darüber hinaus stellt das Abfräsen eine Wegrandpflegemaßnahme dar, die von Zeit zu Zeit durchgeführt werden muss, um das Versickern von Regenwasser im Seitenbereich zu erleichtern und ein Zurückfließen auf den Weg zu verhindern. Wir beantragen, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Bauhof hierfür geeignete Wege auswählt und dass möglichst bald ein Versuch mit einem derartigen Verfahren begonnen wird. Diese Maßnahme ist besonders nachhaltig, da die Gemeinde über Jahre das Aufrechterhalten der notwendigen Pflanzengesellschaften durch Nichteingreifen gewährleisten kann, denn Insekten- und Schmetterlingspopulationen benötigen zur Fortentwicklung dauerhaft vorhandene Lebensräume und nicht nur einjährig eingesäte Blühstreifen, die dann wieder untergepflügt werden. Darüber hinaus beantragen wir, den Übergang von gemeindeeigenen Wegrändern zu den Ackerflächen mit einer Setzung von gespaltenen Eichenpfählen im Abstand von ca. 30 m – 50 m zu kennzeichnen, um Orientierungshilfen zum Grenzverlauf zu geben. Auch diese Pfähle bieten kleinen Tieren wichtige Lebensräume. Kathrin Jordan